Allgemein Interview Palästina

«Ich werde nicht lockerlassen» – Menschenrechts-Anwalt Philip Stolkin zeigt israelischen Präsidenten an

Der israelische Präsident Isaac Herzog kam im Januar für das WEF in die Schweiz. Dabei werden ihm vor dem Internationalen Gerichtshof genozidale Aussagen vorgeworfen. Nun wird Herzog in der Schweiz angezeigt – u.A. vom Menschenrechtsanwalt Philip Stolkin. Im Interview spricht Stolkin über die Hintergründe der Anzeige.

Woher kam die Motivation für die Anzeige? 

Im Oktober 2023 begann Israels Militär, gross­flächig Gebäude zu bombar­dieren, Menschen zu vertreiben, auf Kranken­häuser und Flücht­lings­zelte zu schiessen, auf Menschen, Spital­di­rek­toren und Kinder. Das israe­lische Militär beging Gräuel­taten, wie wir sie sonst nur aus Darfur, dem Sudan, der Ukraine oder dem Kongo kennen. Das alles ist mehrfach und unabhängig dokumen­tiert. Für uns ist klar, dass es eine juristische Aufar­beitung dieser Verbrechen braucht. Da sich unsere westlichen Staaten hier auffällig zurück­halten, haben wir uns entschieden, selbst eine Anzeige zu verfassen. 

Zum Kontext

Im Januar fand in Davos das World Economic Forum (WEF) statt. Mit dabei war der israe­lische Präsident Isaac Herzog, der dort fleissig Hände mit inter­na­tio­nalen Politiker*innen schüt­telte – darunter auch mit dem Schweizer Aussen­mi­nister Ignazio Cassis. Ebenso bot das WEF Herzog eine Bühne, auf welcher er ein Interview gab. Er kam unter anderem auf den Waffenruhe-Deal mit der Hamas zu sprechen. Dieser beinhaltet die Freilassung von rund 2’000 palästi­nen­si­schen Gefan­genen im Gegenzug für rund 90 israe­lische Gefangene. 

Herzog behauptete, Israel müsse «schreck­liche, barba­rische Terro­risten» freilassen, um «Frauen und Kinder» zurück­zu­be­kommen. Dass unter den palästi­nen­si­schen Gefan­genen dutzende Kinder und Frauen sowie zahlreiche Häftlinge sind, die nie eine Anklage oder einen Prozess erhalten haben und willkürlich in Verwal­tungshaft gehalten werden, liess Herzog aus. Auch sein Inter­view­partner, CNN-Journalist Fareed Zakaria, wies weder ihn noch das Publikum darauf hin.

Mit Herzogs WEF-Auftritt waren nicht alle einver­standen. Denn dem israe­li­schen Präsi­denten wird unter anderem vor dem Inter­na­tio­nalen Gerichtshof (IGH) vorge­worfen, genozidale Aussagen getroffen zu haben. Am 12. Oktober 2023 sagte Herzog, es sei «eine ganze Nation dort draussen, die verant­wortlich [für das Hamas-Massaker] ist». Er betonte: «Die Rhetorik, dass es Unschuldige gibt, stimmt nicht.» Südafrika verwendet das Zitat bei einer Genozid-Klage gegen Israel als Beweis­mittel für genozidale Absichten. Herzog sorgte weiter im Dezember 2023 für Aufsehen, als er eine Nachricht auf eine Bombe schrieb, die in Gaza zum Einsatz kommen sollte.

Mehrere Schweizer Gruppie­rungen haben entschieden, Straf­an­zeige gegen Herzog zu erstatten. Eine der Anzeigen geht vom Schweizer Menschen­rechts­anwalt Philip Stolkin und seinem Team aus. Stolkin zog die Schweiz schon mehrfach vor den Europäi­schen Gerichtshof für Menschen­rechte – und gewann. Nun fordern er und sein Team, dass Herzog festge­nommen und vor Gericht gebracht wird. Doch daraus wurde bislang nichts. Die Schweiz liess Herzog nach dem WEF wieder ausreisen – die juristi­schen Massnahmen sind damit aber nicht beendet. Im Interview erklärt Stolkin, was ihn antreibt, wie es nun weitergeht und auf welcher Grundlage er den israe­li­schen Präsi­denten vor Gericht ziehen will.

 

Wie lange hat die Planung der Straf­an­zeige gegen Herzog gedauert? 

Wir haben vergan­genes Jahr damit begonnen, im Rahmen seines WEF-Besuchs 2024. Damals wollten wir keinen Schnell­schuss riskieren und waren uns sicher, er wird wieder­kommen, was er dieses Jahr auch getan hat. Das gab uns die Zeit, eine 115-seitige Straf­an­zeige zu schreiben. Pünktlich zu Herzogs WEF-Auftritt reichten wir die Straf­an­zeige bei der Bundes­an­walt­schaft ein.

«Hierzu­lande ist es offenbar nicht so wichtig, wenn Kinder getötet oder Spitäler bombar­diert werden, solange die Opfer palästi­nen­sisch sind.»

Wir haben also ein Jahr lang recher­chiert, wobei uns auch die Diskrepanz der Medien­be­richt­erstattung in der Schweiz und Deutschland im Vergleich zu BBC oder Al Jazeera auffiel. Hierzu­lande ist es offenbar nicht so wichtig, wenn Kinder getötet oder Spitäler bombar­diert werden, solange die Opfer palästi­nen­sisch sind. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz ihrer Verant­wortung nachkommt und eine Straf­un­ter­su­chung einleitet – was wir mit unserer Anzeige bezwecken wollen. 

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Wer ist an der Anzeige beteiligt?

Ich habe das Glück, mit zwei Assisten­tinnen sowie dem ehema­ligen Staats­anwalt Dr. Peter Rüegger zusam­men­ar­beiten zu können. Gemeinsam haben wir die Anzeige vorbe­reitet – im Namen von drei Opfern des Genozids in Gaza, die als Neben­klä­ge­rinnen auftreten. Wie wir erfahren haben, wurde unabhängig von uns auch noch minde­stens eine weitere Anzeige gegen Herzog erstattet, von einer Gruppe namens Legal Action against Genocide, was wir sehr begrüssen. 

Inwiefern sind die Geschä­digten betroffen? Kommen sie aus Gaza?

Ja. Ihnen ist die Flucht gelungen. Aber der Krieg hat sie schwer gezeichnet. Unsere Klien­tinnen haben schreck­liche Dinge miterlebt. Sie haben Abgründe und Grauen des Krieges gesehen, zerstörte Häuser, Leichen, Raketen, die in Spitäler flogen. Ihre Famili­en­mit­glieder wurden ermordet und verstümmelt, ihre Häuser zerstört.

Gehören zu den Forde­rungen auch Entschä­di­gungen für die Betroffenen? 

Grund­sätzlich gilt das Prinzip: Bei verletzten Völker- oder Menschen­rechten gilt Anspruch auf Wieder­gut­ma­chung. Diese gehört daher auch zu unseren Zielen. 

Worin sehen Sie Herzogs Mitschuld? Wie wird die Anzeige begründet?

Präsi­denten eines Staates wie Israel haben ein hervor­ge­ho­benes Amt. Sie unter­zeichnen Gesetze, sind die moralische Instanz eines Staates. Herzog hat mit seiner Aussage alle Menschen in Gaza zu Terro­risten erklärt. Damit hat er das Kriegs- und Humani­täts­ver­brechen – den Genozid – legiti­miert. Er muss sich dafür juristisch verantworten.

«Als Staats­prä­sident hatte er die Aufgabe, (…) klarzu­machen, dass er Menschen- und Völker­rechts­ver­stösse verur­teilt und dass Verant­wort­liche zur Rechen­schaft gezogen werden.»

In der Anzeige berufen wir uns auf die Vorge­setz­ten­ver­ant­wortung Herzogs. Das bedeutet, dass ein Vorge­setzter für die Straf­taten eines Unter­ge­benen straf­rechtlich verant­wortlich gemacht werden kann. Wenn man weiss oder hätte wissen können, dass sich Soldaten Gräuel­taten schuldig machen, wie jene, die in Gaza und der Westbank an der Tages­ordnung stehen, dann hat man als Vorge­setzter wie Herzog eine Handlungs­pflicht. Als Staats­prä­sident hatte er die Aufgabe, klarzu­machen – und zwar eindeutig klarzu­machen –, dass er Menschen- und Völker­rechts­ver­stösse verur­teilt und dass Verant­wort­liche zur Rechen­schaft gezogen werden. 

Er hätte die Generäle, Soldaten und den Rest der Regierung aufrufen müssen, keine Zivil­per­sonen zu töten, die Spitäler und Kinder­ta­ges­stätten, die kritische Infra­struktur sowie Zeltlager zu verschonen. Er hätte dazu anhalten müssen, dass die Korridore für Hilfs­güter und Nahrungs­mittel offen bleiben. 

Statt­dessen goss er zusätzlich Öl ins Feuer, indem er eine Bombe signierte. Damit ist er Mittäter von Premier Nethanyahu und Ex-Vertei­di­gungs­mi­nister Gallant, gegen die der Inter­na­tionale Straf­ge­richtshof bereits Haftbe­fehle ausge­stellt hat. 

Diese Immunität hat aber gewisse Grenzen: Wenn es um Dinge wie Genozid, Kriegs­ver­brechen oder Verbrechen gegen die Mensch­lichkeit geht.

Die Bundes­an­walt­schaft gibt an, aktuell werde die Immunität Herzogs geprüft. Was ist damit gemeint? 

Es gibt das sogenannte Wiener Abkommen, das besagt, dass Staats­träger und Funkti­ons­träger auf hoheit­lichem Gebiet immun sind. Der Staat hat Gebiete, in denen er etwas befehlen kann. Zum Beispiel muss man Steuern zahlen. Die Menschen haben sich daran zu halten. Das sind alles hoheit­liche Gebiete, die in den Natio­nal­staaten auf Funkti­ons­träger verteilt sind. Und kein Natio­nal­staat kann einen Funkti­ons­träger eines anderen Natio­nal­staates in Haft nehmen. Das nennt sich Immunität.

Diese Immunität hat aber gewisse Grenzen: Wenn es um Dinge wie Genozid, Kriegs­ver­brechen oder Verbrechen gegen die Mensch­lichkeit geht. Wenn Herzog das toleriert und seiner Stellung als Vorge­setzter nicht nachkommt, dann beginnt die Straf­barkeit und deshalb gilt es, die Immunität zu prüfen.

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Wird die Bundes­an­walt­schaft das auch so sehen?

Bislang haben wir noch keinen Entscheid mitge­teilt bekommen. Aber uns wurde bestätigt, dass die Anzeige bei ihnen einge­gangen ist, was wir als einen ersten Schritt in die richtige Richtung werten.

Was geschieht jetzt? Kann überhaupt noch etwas unter­nommen werden, wenn Herzog bereits ausge­reist ist?

Unser Ziel ist es, das Verfahren offen­zu­halten. Nicht einstellen, sondern sistieren. Das heisst, falls er nochmals kommen würde – wie er es die letzten Jahre wiederholt getan hat – dann könnte er festge­nommen und unter­sucht werden.

Sollte sich die Schweizer Justiz ihrer Pflicht entziehen, gehen wir von einer Verletzung der Unter­su­chungs­pflicht aus, was wir im Einzelfall einer­seits bis zum Europäi­schen Gerichtshof für Menschen­rechte weiter­ziehen können, anderer­seits aber auch Anzeige bei anderen inter­na­tio­nalen Instanzen erheben können. Da werde ich nicht locker­lassen, komme was wolle.

Wollen Sie auch gegen andere israe­lische Regie­rungs­mit­glieder juristisch vorgehen?  

Das müsste man direkt beim Inter­na­tio­nalen Straf­ge­richtshof machen, denn in der Schweiz kann ein Straf­ver­fahren nur dann einge­leitet werden, wenn sich der Täter im Land befindet – deshalb haben wir die Anzeige auch erst einge­reicht, als Herzog in der Schweiz war. 

Was fordern Sie von der Schweiz ausser der Unter­su­chung von Herzog? 

Keine Waffen­lie­fe­rungen an Israel. Kein politi­scher Akteur im Gazastreifen hat die Stärke der israe­li­schen Armee, selbst die Hamas sind nur Milizionäre, die es niemals mit der modernen Armee Israels aufnehmen können. Es gibt keinerlei Flugabwehr. Keinerlei adäquate Mittel der palästi­nen­si­schen Bevöl­kerung, sich zu vertei­digen. Die israe­lische Armee verwendet 900 Kilo Bomben, schiesst mit Panzern auf Wohnhäuser, verwendet modernste KI. So kam es nach derzei­tigen Erkennt­nissen zu 47’000 Toten, darunter 17’000 Kinder.

Kein Zweifel: Terro­risten gehören verfolgt – aber mit den Mitteln eines Rechts­staates. Täter auf beiden Seiten gehören vor den Inter­na­tio­nalen Straf­ge­richtshof. Statt­dessen nimmt die israe­lische Armee mit dem Segen Herzogs die ganze Bevöl­kerung in Sippenhaft, bombar­diert, mordet und meuchelt die Zivil­be­völ­kerung, lässt sie hungern und bewaffnet die Siedler in der Westbank. Es besteht kein Zweifel, dass dies juristisch aufge­ar­beitet werden muss. Die Verant­wort­lichen, auch der Präsident, gehören vor Gericht. Besonders die Schweiz, die sich bislang damit begnügt hat, Herzog in Davos den roten Teppich auszu­rollen, trägt hier eine Verant­wortung. Immerhin ist die Schweiz Deposi­tar­staat der Genfer Konventionen.

 Können Sie erklären, was mit Deposi­tar­staat gemeint ist?

Die Schweiz ist Deposi­tar­staat der sogenannten Genfer Konven­tionen. Dazu gehört auch die Genozid-Konvention von 1948, die nach dem 2. Weltkrieg ins Leben gerufen wurde und die die völker­recht­liche Definition von Genozid festhält. Die Schweiz wird somit zur Hüterin und Förderin dieser Konven­tionen, die auch diplo­ma­tische Initia­tiven, wie etwa inter­na­tionale Versamm­lungen, starten kann. Ein Deposi­tar­staat hat daher eine höhere Verant­wortung für die Einhaltung der Konven­tionen. 

«Ohne Rücksicht auf die immensen Opfer in der Bevöl­kerung des Gazastreifens liefert die Welt weiter Waffen nach Israel. Das muss aufhören.»

Gemäss der Genfer Genozid-Konvention müssen Staaten bereits bei Verdacht auf Genozid handeln, nicht erst bei einem bestä­tigten Genozid.

Genau. Der Verdacht reicht. Deshalb ist gerade von einem Deposi­tar­staat zu erwarten, dass er ein Verfahren einleitet. 

Was verlangen Sie von der inter­na­tio­nalen Gemein­schaft? 

Kinder zu erschiessen, Flücht­lings­lager zu bombar­dieren und knapp zwei Millionen Leute zu vertreiben – das sind Signale einer ethni­schen Säuberung. Einer derar­tigen Ungerech­tigkeit muss man gegen­steuern. Der Westen muss konse­quent sein. Es ist richtig, im Zusam­menhang mit der Ukraine von Werten zu sprechen, die unumstösslich sind – und es ist falsch, die genau gleichen Werte in Gaza unbeachtet zu lassen. Ohne Rücksicht auf die immensen Opfer in der Bevöl­kerung des Gazastreifens liefert die Welt weiter Waffen nach Israel. Das muss aufhören. 

Weiter verlange ich, dass Israel/Palästina eine Heimstätte für alle wird – für Palästi­nen­se­rinnen und Palästi­nenser sowie auch für jüdische Menschen. Ich verlange eine funda­mentale Gleich­be­rech­tigung. Dass alle die gleichen Rechte haben. 

Ich verlange zudem umgehend den Rückzug aller illegalen Siedle­rinnen und Siedler. Ich verlange, dass die israe­lische Politik sich aktiv an der Aufar­beitung des Genozids und der Nakba beteiligt. Zudem braucht es eine Wieder­gut­ma­chung, durchaus eine gegen­seitige, es gab ja auch unmensch­liche Kriegs­ver­brechen der Hamas. 

«Nur ein gerechter Frieden hält an, einer, der auf Augenhöhe geschlossen wird, nicht gestützt auf die militä­ri­schen Machtverhältnisse.»

Aktuell sind wir weit von der Umsetzung solcher Forde­rungen entfernt. Netanyahu darf trotz inter­na­tio­nalem Straf­befehl nach Polen reisen und die USA wollen den Inter­na­tio­nalen Straf­ge­richtshof sanktio­nieren. Können solche Angriffe auf die Rechts­staat­lichkeit ein Versuch sein, sich der Verant­wortung für Menschen­rechts­ver­let­zungen zu entziehen?

Genau, es wird versucht, Recht zu delegi­ti­mieren. Das darf nicht passieren. Wir müssen auf die Einhaltung der Rechts­staat­lichkeit und der Menschen­rechte bestehen. Da gibt es keinerlei Kompromiss. Meiner Meinung nach braucht es eine recht­liche Aufar­beitung – nicht nur des heutigen Genozids in Gaza, sondern auch der jahrzehn­te­langen Besatzung und Vertreibung. Wir brauchen eine umfas­sende Lösung. Nur ein gerechter Frieden hält an, einer, der auf Augenhöhe geschlossen wird, nicht gestützt auf die militä­ri­schen Macht­ver­hält­nisse. Zu denken ist etwa an das Rückkehr­recht der Palästi­nen­se­rinnen und Palästinenser.

«Es gibt keine Menschen zweiter Klasse. Auch nicht in Israel.»

Was erhoffen Sie sich für die Zukunft?

Frieden. Schon vor diesem ultima­tiven Massaker gab es Friedens­be­we­gungen auf beiden Seiten – israe­lische, die mit palästi­nen­si­schen Bewegungen unerschrocken zusam­men­ar­bei­teten. Das macht Hoffnung. Es zeigt: Frieden ist möglich. Aber dafür muss den palästi­nen­si­schen Menschen Gerech­tigkeit wider­fahren. Es braucht funda­mentale Gleich­be­rech­tigung. Und darin liegt auch meine Motivation. Es gibt keine Menschen zweiter Klasse. Auch nicht in Israel.

 

 

Journa­li­stische Arbeit braucht Zeit und muss bezahlt werden. Hilf mit, unsere neue Redak­ti­ons­stelle zu finan­zieren, und fördere so unabhän­gigen Journalismus.
  1. Sunia Ali

    Vielen Dank für dieses Interview herzlichen Dank an Herrn Stolkin und Team für deren unermüd­liche Arbeit! Es gibt Mut zu wissen, dass es tapfere Mitmen­schen unter uns sind, die gegen diesen abscheu­lichen Genozid Israels und der USA sowie deren Verbün­deten aufstehen und tatkräftig dagegen halten.

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