Interview

«Jeder 17. Zürcher Haushalt beschäftigt Sans-Papiers»

Zwischen 58‘000 und 250‘000 Sans-Papiers leben zurzeit in der Schweiz. Wer sind sie? Und wie muss man sich einen Alltag ohne Aufenthaltsbewilligung vorstellen? Sans-Papiers-Expertin Karin Jenni im Interview.

Was versteht man unter dem Begriff «Sans-Papiers»?

Karin Jenni arbeitet für die Berner Beratungs­stelle für Sans-Papiers. Diese berät und infor­miert Menschen, die in der Schweiz leben, ohne eine Aufent­halts­be­wil­ligung zu besitzen.

Der Begriff «Sans-Papiers» wurde im Rahmen der ersten sozialen Bewegungen von Personen ohne Aufent­halts­be­wil­ligung in Frank­reich geprägt. Bereits in den 70er-Jahren begannen Betroffene sich selbst als Sans-Papiers zu bezeichnen, um stigma­ti­sie­rende Begriffe wie «Illegale» oder «Clandestins» zu ersetzen. Der Begriff wird heute oft missver­standen und mit dem Fehlen von Identi­täts­pa­pieren in Verbindung gebracht. «Sans-Papiers» zu sein, bedeutet nicht, dass gar keine persön­lichen Dokumente vorhanden sind. Die meisten Sans-Papiers besitzen sehr wohl Identi­täts­pa­piere. Was fehlt, ist der geregelte Aufenthalt.

Wer gehört zu den Sans-Papiers in der Schweiz? 

«Sans-Papiers» kann man nicht alle in einen Topf werfen. Da gibt es eine grosse Diver­sität. Sowohl was die Herkunft als auch was das Geschlecht oder die Alters­klasse angeht. 2015 gab es eine Studie des Staat­s­e­kre­ta­riats für Migration (SEM), die besagt, dass 51 Prozent aller Sans-Papiers in der Schweiz weiblich sind. Frauen und Männer halten sich da also in Waage. Bezüglich Herkunft beraten wir von der Berner Beratungs­stelle für Sans-Papiers Menschen aus über 80 verschie­denen Ländern. Unter den zehn häufigsten befinden sich unter anderem Mazedonien, Kolumbien, Kosovo und Algerien. Was Sans-Papiers in den unter­schied­lichsten Lebens­si­tua­tionen verbindet, ist die fehlende Aufent­halts­be­wil­ligung und die ständige Angst vor einer Wegweisung oder Ausschaffung.

Wie wird jemand zum Sans-Papiers? 

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb jemand Sans-Papiers wird. Einer­seits sind das Personen, die in der Schweiz Schutz suchten, deren Asylgesuch jedoch abgelehnt wurde. Abgewiesene Asylsu­chende verfügen über keine Aufent­halts­be­wil­ligung, sind ausrei­se­pflichtig, können oder wollen aber nicht in ihr Herkunftsland zurück­kehren und entscheiden sich deshalb trotz widrigen Umständen in der Schweiz zu leben. Weiter gibt es Personen, die als Touristen oder Touri­stinnen in die Schweiz einreisten und nicht wieder ausge­reist sind. Oder jemand hat hier als Saisonnier gearbeitet, auf dem Bau zum Beispiel oder in der Landwirt­schaft, und ist nach Ablauf der Arbeits­be­wil­ligung nicht mehr ausge­reist. Bis in die 90er-Jahre gab es Saisonnier-Bewil­li­gungen, mit welchen sich sogenannte Gastar­beiter während der «Arbeits­saison» in der Schweiz aufhalten konnten. Dieses Saisonnier-Statut gibt es heute aller­dings nicht mehr. Und mit der Perso­nen­frei­zü­gigkeit der EU wurde es für Menschen aus einem Dritt­staat fast unmöglich, eine Aufent­halts­be­wil­ligung zu erhalten.

Gibt es eine Möglichkeit zur Legalisierung?

Es gibt nur in ganz wenigen Fällen die Möglichkeit, den Aufenthalt zu regeln. Ein kleines Türchen für Sans-Papiers, die nie ein Asylgesuch gestellt haben, ist die Härte­fall­re­gelung nach Artikel 30, Ausländer- und Integra­ti­ons­gesetz. Diesem Artikel zufolge können Erwachsene nach minde­stens zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Gesuch einreichen. Bei Kindern und Jugend­lichen sind es minde­stens fünf Jahre. Kurz: Eine Legali­sierung ist in bestimmten Fällen möglich, die Hürden dafür sind aber nach wie vor sehr hoch.

«Eine Legali­sierung ist in bestimmten Fällen möglich, die Hürden dafür sind aber hoch.»

Wie ist die Situation für minder­jährige Sans-Papiers? Können sie zur Schule gehen?

Das Recht auf Bildung steht grund­sätzlich jedem zu, egal ob Sans-Papiers oder nicht. In der Praxis funktio­niert das aller­dings nicht immer so einfach. Es besteht ständig das Risiko, aufzu­fliegen. In der Stadt Bern läuft die Einschulung zum Glück relativ problemlos ab.

Die Behörden haben hier ganz klar die Devise vorge­geben, dass Kinder unabhängig ihres Aufent­halts­status das Recht haben, zur Schule zu gehen. Die Angst, die ein Leben als Sans-Papiers mit sich bringt, ist auf jeden Fall belastend für die Kinder. Umso wichtiger ist es für sie, zur Schule gehen zu können. Die Schule kann ihnen einen Schutz- und Freiraum bieten, der für ihre persön­liche Entwicklung von immenser Bedeutung ist, und wo sie unbeschwert mit anderen Kindern lernen und spielen können.

«Das Recht auf Bildung steht grund­sätzlich jedem zu.»

Wie sieht es mit der Arbeit aus?

Offiziell dürfen Menschen ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz nicht arbeiten. Sowohl Arbeit­neh­mende als auch Arbeit­ge­bende können sich dadurch strafbar machen. Trotzdem finden die meisten einen Weg. Die vorher schon einmal erwähnte Studie des SEM schätzt, dass nahezu neunzig Prozent aller erwach­senen Sans-Papiers arbeitet. Arbeits­felder sind beispiels­weise der Haushalts- und Reini­gungs­sektor, Bau, Gastro und Landwirt­schaft. Gemäss einer Studie von 2012 beschäftigt in Zürich jeder 17. Haushalt einen Sans-Papiers.

«Laut einer Studie beschäftigt in Zürich jeder 17. Haushalt einen Sans-Papiers.»

Werden die «inoffi­zi­ellen» Arbeiter nicht ausgenützt?

Es kann natürlich vorkommen, dass Arbeit­ge­bende die Situation der Sans-Papiers ausnützen. Theore­tisch gelten die Arbeits­rechte zwar auch für Sans-Papiers. Diese Rechte einzu­fordern kann aber heikel sein, weil der ungere­gelte Aufenthalt der betrof­fenen Person dadurch auffliegen könnte. Genauso gibt es aber auch Arbeit­ge­bende, denen es am Herzen liegt, faire Löhne und die Sozial­ver­si­che­rungen zu bezahlen, und die ein grosses Interesse daran haben, dass der Aufenthalt der Arbeit­neh­menden geregelt werden kann.

«Gemäss einer Studie von 2012 beschäftigt in Zürich jeder 17. Haushalt einen Sans-Papiers.»

Was geschieht im Krankheitsfall?

Wenn jemand mit der Absicht des dauernden Verbleibes in der Schweiz lebt, kann, oder besser gesagt muss die Person eine Kranken­ver­si­cherung abschliessen. Eine Aufent­halts­be­wil­ligung ist hierfür nicht die Voraus­setzung. Leider gibt es Personen, die das nicht wissen, oder die sich die Versi­cherung nicht leisten können. Sans-Papiers, die keine Kranken­ver­si­cherung haben, meiden im Krank­heitsfall oft den Gang zum Arzt, wodurch sich der Gesund­heits­zu­stand natürlich verschlechtern kann. Wir versuchen dort zu helfen, wo es geht. Und auch die Gesund­heits­ver­sorgung des Roten Kreuzes unter­stützt Menschen in dieser Lage.

Wo sind die Grenzen der Unter­stützung, die die Beratungs­stelle bieten darf? Ab wann wird es rechtswidrig?

Die Krimi­na­li­sierung von Solida­rität ist in unseren Beratungen oft ein Thema. Uns sind klare Grenzen gesetzt: Wir dürfen beraten, aber nicht direkt vermitteln. So wäre uns zum Beispiel die direkte Vermittlung einer Wohnung oder einer Arbeits­stelle an jemanden ohne geregelten Aufenthalt nicht erlaubt. Dies gilt als Förderung des rechts­wid­rigen Aufent­halts und kann bestraft werden.

Was sind Schwie­rig­keiten und Erfolge, die bei der Arbeit in der Beratungs­stelle auftauchen?

Schön ist es natürlich 615–544-5418 , wenn wir gemeinsam mit den Ratsu­chenden eine Verbes­serung der Lebens­si­tuation oder gar eine Aufent­halts­be­wil­ligung erwirken können. Leider ist dies nicht immer möglich. Die Gesetze sind streng und der Spielraum oft einge­schränkt. Manchmal sind uns auch die Hände gebunden. Zum Beispiel wurde vor ein paar Monaten der Vater einer Familie, die wir schon seit mehreren Jahren begleiten, am Bahnhof kontrol­liert. Die ganze Familie musste die Schweiz verlassen und alles, was sie sich in den Jahren hier aufgebaut hatte, war vom einen auf den anderen Tag verloren – einfach weg. Das macht einen schon traurig. Von dem abgesehen empfinde ich es als eine meist befrie­di­gende und vielfältige Arbeit. Die Menschen und ihre Lebenswege, die mir dadurch begegnen, beein­drucken mich immer wieder.

 

(elh)

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