Zwischen 58‘000 und 250‘000 Sans-Papiers leben zurzeit in der Schweiz. Wer sind sie? Und wie muss man sich einen Alltag ohne Aufenthaltsbewilligung vorstellen? Sans-Papiers-Expertin Karin Jenni im Interview.
Was versteht man unter dem Begriff «Sans-Papiers»?
Karin Jenni arbeitet für die Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers. Diese berät und informiert Menschen, die in der Schweiz leben, ohne eine Aufenthaltsbewilligung zu besitzen.
Der Begriff «Sans-Papiers» wurde im Rahmen der ersten sozialen Bewegungen von Personen ohne Aufenthaltsbewilligung in Frankreich geprägt. Bereits in den 70er-Jahren begannen Betroffene sich selbst als Sans-Papiers zu bezeichnen, um stigmatisierende Begriffe wie «Illegale» oder «Clandestins» zu ersetzen. Der Begriff wird heute oft missverstanden und mit dem Fehlen von Identitätspapieren in Verbindung gebracht. «Sans-Papiers» zu sein, bedeutet nicht, dass gar keine persönlichen Dokumente vorhanden sind. Die meisten Sans-Papiers besitzen sehr wohl Identitätspapiere. Was fehlt, ist der geregelte Aufenthalt.
Wer gehört zu den Sans-Papiers in der Schweiz?
«Sans-Papiers» kann man nicht alle in einen Topf werfen. Da gibt es eine grosse Diversität. Sowohl was die Herkunft als auch was das Geschlecht oder die Altersklasse angeht. 2015 gab es eine Studie des Staatsekretariats für Migration (SEM), die besagt, dass 51 Prozent aller Sans-Papiers in der Schweiz weiblich sind. Frauen und Männer halten sich da also in Waage. Bezüglich Herkunft beraten wir von der Berner Beratungsstelle für Sans-Papiers Menschen aus über 80 verschiedenen Ländern. Unter den zehn häufigsten befinden sich unter anderem Mazedonien, Kolumbien, Kosovo und Algerien. Was Sans-Papiers in den unterschiedlichsten Lebenssituationen verbindet, ist die fehlende Aufenthaltsbewilligung und die ständige Angst vor einer Wegweisung oder Ausschaffung.
Wie wird jemand zum Sans-Papiers?
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb jemand Sans-Papiers wird. Einerseits sind das Personen, die in der Schweiz Schutz suchten, deren Asylgesuch jedoch abgelehnt wurde. Abgewiesene Asylsuchende verfügen über keine Aufenthaltsbewilligung, sind ausreisepflichtig, können oder wollen aber nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren und entscheiden sich deshalb trotz widrigen Umständen in der Schweiz zu leben. Weiter gibt es Personen, die als Touristen oder Touristinnen in die Schweiz einreisten und nicht wieder ausgereist sind. Oder jemand hat hier als Saisonnier gearbeitet, auf dem Bau zum Beispiel oder in der Landwirtschaft, und ist nach Ablauf der Arbeitsbewilligung nicht mehr ausgereist. Bis in die 90er-Jahre gab es Saisonnier-Bewilligungen, mit welchen sich sogenannte Gastarbeiter während der «Arbeitssaison» in der Schweiz aufhalten konnten. Dieses Saisonnier-Statut gibt es heute allerdings nicht mehr. Und mit der Personenfreizügigkeit der EU wurde es für Menschen aus einem Drittstaat fast unmöglich, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.
Gibt es eine Möglichkeit zur Legalisierung?
Es gibt nur in ganz wenigen Fällen die Möglichkeit, den Aufenthalt zu regeln. Ein kleines Türchen für Sans-Papiers, die nie ein Asylgesuch gestellt haben, ist die Härtefallregelung nach Artikel 30, Ausländer- und Integrationsgesetz. Diesem Artikel zufolge können Erwachsene nach mindestens zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Gesuch einreichen. Bei Kindern und Jugendlichen sind es mindestens fünf Jahre. Kurz: Eine Legalisierung ist in bestimmten Fällen möglich, die Hürden dafür sind aber nach wie vor sehr hoch.
«Eine Legalisierung ist in bestimmten Fällen möglich, die Hürden dafür sind aber hoch.»
Wie ist die Situation für minderjährige Sans-Papiers? Können sie zur Schule gehen?
Das Recht auf Bildung steht grundsätzlich jedem zu, egal ob Sans-Papiers oder nicht. In der Praxis funktioniert das allerdings nicht immer so einfach. Es besteht ständig das Risiko, aufzufliegen. In der Stadt Bern läuft die Einschulung zum Glück relativ problemlos ab.
Die Behörden haben hier ganz klar die Devise vorgegeben, dass Kinder unabhängig ihres Aufenthaltsstatus das Recht haben, zur Schule zu gehen. Die Angst, die ein Leben als Sans-Papiers mit sich bringt, ist auf jeden Fall belastend für die Kinder. Umso wichtiger ist es für sie, zur Schule gehen zu können. Die Schule kann ihnen einen Schutz- und Freiraum bieten, der für ihre persönliche Entwicklung von immenser Bedeutung ist, und wo sie unbeschwert mit anderen Kindern lernen und spielen können.
«Das Recht auf Bildung steht grundsätzlich jedem zu.»
Wie sieht es mit der Arbeit aus?
Offiziell dürfen Menschen ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz nicht arbeiten. Sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende können sich dadurch strafbar machen. Trotzdem finden die meisten einen Weg. Die vorher schon einmal erwähnte Studie des SEM schätzt, dass nahezu neunzig Prozent aller erwachsenen Sans-Papiers arbeitet. Arbeitsfelder sind beispielsweise der Haushalts- und Reinigungssektor, Bau, Gastro und Landwirtschaft. Gemäss einer Studie von 2012 beschäftigt in Zürich jeder 17. Haushalt einen Sans-Papiers.
«Laut einer Studie beschäftigt in Zürich jeder 17. Haushalt einen Sans-Papiers.»
Werden die «inoffiziellen» Arbeiter nicht ausgenützt?
Es kann natürlich vorkommen, dass Arbeitgebende die Situation der Sans-Papiers ausnützen. Theoretisch gelten die Arbeitsrechte zwar auch für Sans-Papiers. Diese Rechte einzufordern kann aber heikel sein, weil der ungeregelte Aufenthalt der betroffenen Person dadurch auffliegen könnte. Genauso gibt es aber auch Arbeitgebende, denen es am Herzen liegt, faire Löhne und die Sozialversicherungen zu bezahlen, und die ein grosses Interesse daran haben, dass der Aufenthalt der Arbeitnehmenden geregelt werden kann.
«Gemäss einer Studie von 2012 beschäftigt in Zürich jeder 17. Haushalt einen Sans-Papiers.»
Was geschieht im Krankheitsfall?
Wenn jemand mit der Absicht des dauernden Verbleibes in der Schweiz lebt, kann, oder besser gesagt muss die Person eine Krankenversicherung abschliessen. Eine Aufenthaltsbewilligung ist hierfür nicht die Voraussetzung. Leider gibt es Personen, die das nicht wissen, oder die sich die Versicherung nicht leisten können. Sans-Papiers, die keine Krankenversicherung haben, meiden im Krankheitsfall oft den Gang zum Arzt, wodurch sich der Gesundheitszustand natürlich verschlechtern kann. Wir versuchen dort zu helfen, wo es geht. Und auch die Gesundheitsversorgung des Roten Kreuzes unterstützt Menschen in dieser Lage.
Wo sind die Grenzen der Unterstützung, die die Beratungsstelle bieten darf? Ab wann wird es rechtswidrig?
Die Kriminalisierung von Solidarität ist in unseren Beratungen oft ein Thema. Uns sind klare Grenzen gesetzt: Wir dürfen beraten, aber nicht direkt vermitteln. So wäre uns zum Beispiel die direkte Vermittlung einer Wohnung oder einer Arbeitsstelle an jemanden ohne geregelten Aufenthalt nicht erlaubt. Dies gilt als Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts und kann bestraft werden.
Was sind Schwierigkeiten und Erfolge, die bei der Arbeit in der Beratungsstelle auftauchen?
Schön ist es natürlich 615–544-5418 , wenn wir gemeinsam mit den Ratsuchenden eine Verbesserung der Lebenssituation oder gar eine Aufenthaltsbewilligung erwirken können. Leider ist dies nicht immer möglich. Die Gesetze sind streng und der Spielraum oft eingeschränkt. Manchmal sind uns auch die Hände gebunden. Zum Beispiel wurde vor ein paar Monaten der Vater einer Familie, die wir schon seit mehreren Jahren begleiten, am Bahnhof kontrolliert. Die ganze Familie musste die Schweiz verlassen und alles, was sie sich in den Jahren hier aufgebaut hatte, war vom einen auf den anderen Tag verloren – einfach weg. Das macht einen schon traurig. Von dem abgesehen empfinde ich es als eine meist befriedigende und vielfältige Arbeit. Die Menschen und ihre Lebenswege, die mir dadurch begegnen, beeindrucken mich immer wieder.
(elh)